Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

Pierre Vian Bistroeinrichtung, gegr. 1981, gültige Fass. vom 01.01.2017

 

1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Lieferverpflichtung besteht für uns nur, wenn wir eine
Bestellung schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigen, oder wenn diese mit uns vereinbarte
Lieferung und Leistungen durchgeführt worden ist. Mündliche Nebenabsprachen sind für uns nur
verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung schriftlich wiederholt werden. Abweichende
Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich
anerkennen.
Der Vertrag kommt zustande durch Vorauszahlung/Anzahlung durch eine Teilzahlung des Kaufpreises
oder einer vollständigen Vorkasse. Bei nicht Einhaltung von Zahlungsfristen, die vorab vereinbart
wurden, behalten wir uns ausdrücklich vor vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle eines Rücktritts stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche zu. Bei der Notwendigkeit
der Sicherheitenstellung durch den Auftraggeber gelten die Lieferzeiten erst nach deren Erbringung.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende.

2. Preise
Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich ohne Mwst. und ab unserem
Lager in Rheinstetten/Karlsruhe zzgl. Speditions- und Verpackungsaufwendungen. Sollten sich in
der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise ändern, so gilt der am Bestelltag
gültige Preis.

3. Lieferzeiten, Lieferverzögerungen
Die Termine werden von uns bestätigt und entsprechend eingehalten. Liefertermine gelten ab Zahlung
der Akto Rechnung. Geringe Überschreitungen berechtigen in keinem Fall zu Regressansprüchen. Bei
Lieferverzögerungen kann der Käufer nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist von mindestens
20 Arbeitstagen vom Auftrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche aus Folgeschäden sind
ausgeschlossen. Brand, Explosion, behördliche Maßnahmen, Streiks und sonstige Fälle
höherer Gewalt befreien uns für die Dauer unserer Behinderung von unserer
Lieferverpflichtung; gleiches gilt, wenn die bezeichneten Ereignisse unsere Lieferanten
betreffen. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt voraus, dass die Auftraggeber ihre
Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt haben.

4. Lieferungen
Sobald die Ware unser Lager oder das Lager unsere Lieferanten verlässt, geht die Gefahr auf den
Käufer über. Dies gilt auch, wenn wir durch einen Spediteur unserer Wahl liefern. Die Ware muss nach
Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel geprüft werden. Etwaige Mängel
müssen im Frachtbrief vermerkt werden.
Nach dem Empfang der Ware ist der Käufer verpflichtet, die Ware auszupacken und auf sog.
verdeckte Transportschäden hin zu untersuchen. Diese müssen innerhalb von 3 Tagen unter
Beachtung der Transportbedingungen schriftlich angezeigt werden, damit der
Versicherungsschutz nicht erlischt.

5. Abnahmeverzug
Kommt der Auftraggeber in Abnahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die fristgerechte
Bezahlung der Ware und den Ausgleich des entstandenen Schadens (Lager, Zinsen, etc.) zu
verlangen.

6. Verpackungen
Die in der Regel umfangreichen Aufwendungen für die Verpackung wird idR mit einer Pauschale
berechnet und nicht zurückgenommen. Etwaige Kosten für die Entsorgung sind vom Käufer zu tragen.


7. Eigentumsvorbehalt
Für alle Lieferungen und Leistungen gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
Alle gelieferten Waren bleiben bis
zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Zugriffe oder Pfändungen Dritter sind uns
unverzüglich mitzuteilen.

8. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt bei gewerblicher Nutzung 1 Jahr.
Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen
sind uns spätestens 3 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist nicht
eingehalten, erlöschen diese Mängelansprüche.
Geringe oder handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Form, Farbe, Abmessungen oder
Beschaffenheit sowie Änderungen, die der Produktweiterentwicklung dienen, können nicht als
Mängel anerkannt werden. Begründete Mängel berechtigen nur zur Zurückhaltung eines im
Verhältnis zum gerügten Mangel stehenden, angemessenen Teil des Kaufpreises. Wir sind
berechtigt, jede Mängelrüge dadurch abzuwenden, dass wir nach unserer Wahl eine
Nachbesserung vornehmen, Ersatz liefern oder dem Käufer einen angemessenen
Preisnachlass gewähren.
Schadenersatzansprüche, insbesondere aus Mängelfolgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Kosten für kundenseitige Nachbesserungen werden von uns nur nach vorheriger
Absprache und schriftlicher Vereinbarung übernommen.
Warenrücksendungen können nur mit unserem Einverständnis erfolgen.

9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen ohne Abzug, sofern nichts anderes vereinbart
wurde. Aufträge liefern wir grundsätzlich nur gegen Vorkasse.
Umfangreiche Projekten werden mit einem Zahlungsplan mit Zahlungstermine mit dem Auftraggeber
vereinbart.

10. Rücktritt durch den Auftraggeber
Unsere Waren und Leistungen sind Manufakturware und werden ab Beauftragung ausschließlich
Auftragsbezogen produziert, ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, Die Geltung der UN-Charta wird ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist in jedem Falle 76199 Karlsruhe, DEU. Gerichtsstand für beide Teile ist Karlsruhe.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen nichtig oder rechtsungültig sein, so wird dadurch die
Rechtsgültigkeit der anderen Vertragsbedingungen nicht berührt.
Die ganz und teilweise unwirksamen Bestimmungen sollen dann durch solche ersetzt werden,
die den unwirksamen sinngemäß am nächsten kommen.

Pierre Vian Bistroeinrichtung ist ein Projekt der Brigitte Thomas Interieur Design Projektagentur,
Ligusterweg 7, 76199 Karlsruhe, DEU, ID DE288575113
T +49 721 20 40 97 - 0